3D-Puzzle "Bunte Ballone"
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AGB's
Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen
Pioneer Ballooning
Ballonfahrten am Chiemsee
1. Mit der Bestellung des Fahrscheins oder der von uns verkauften Artikel aus dem Ballonshop erklärt sich der Käufer einverstanden, dass seine Daten Bei ballonfahren.net entsprechend den jeweiligen Datenschutzgesetzen gespeichert werden. Ballonfahren.net verpflichtet sich, diese Daten nur zur eigenen Auswertung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.
2. Vertragspartner beim Kauf von Fahrscheinen oder Artikel aus dem Ballonshop sind Pioneer Ballooning und der jeweilige Käufer.
3. Die Fahrscheine berechtigen zur Teilnahme an einer Ballonfahrt. Die jeweiligen Leistungen können Sie den Beschreibungen entnehmen, beinhalten aber immer eine Versicherung, Rücktransport nach der Ballonfahrt, eine individuelle Urkunde und die traditionelle Ballonfahrertaufe.
4. Fahrscheine haben eine Gültigkeit von 2 Jahren. Der Fahrschein kann nach Ablauf dieser Zeit, um 1 Jahr für EUR18.-/Passagier, und um 3 Jahre für EUR35.-/Passagier verlängert werden.
5. Fahrscheine sind bei Erhalt zahlbar. Eine Fahrteilnahme ohne bezahlten Fahrschein ist ausgeschlossen. Bei Buchungen mit Anzahlung ist der Restbetrag vor der Ballonfahrt zu begleichen.
6. Bei Stornierung des Fahrscheines berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von EUR30.-/Passagier nachdem der Fahrschein an uns zurück gesendet wurde.
7. Termineinbuchungen sind erst dann verbindlich, nachdem der Zahlungseingang bei uns verbucht ist.
8. Den Termin ihrer Ballonfahrt, können Sie sich zu unseren Bürozeiten eintragen lassen, oder per email anfragen. Am Vortag wird die Wettersituation, und der Termin des Treffpunktes abgestimmt. Sollte die Ballonfahrt aus wettertechnischen Gründen durch uns abgesagt werden, können Sie sich einen neuen Termin eintragen lassen.
9. Die Termineinbuchung betrachten wir als verbindlich.
10. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass im Interesse einer sicheren Fahrt nur der Pilot entscheiden kann, ob gestartet wird. Diese Entscheidung kann, wenn notwendig auch erst am Startplatz getroffen werden. Ihre Sicherheit steht bei uns an erster Stelle.
11. Sollten Sie zum vereinbartem Termin verhindert sein, benachrichtigen Sie uns bitte mindestens 48 Stunden vorher.
12. Unsere Fahrscheine sind übertragbar, also nicht personengebunden. Sollten Sie einen Fahrschein mit neuem Namen ausgestellt haben wollen, berechnen wir hier eine Bearbeitungsgebühr von EUR15.-
13. Für pünktliches Erscheinen am Treffpunkt ist der Fahrgast selbst verantwortlich. Verschiebungen sind wetterbedingt oft nicht möglich. Nichterscheinen führt zum ersatzlosen Verlust des bezahlten Fahrscheins.
14. Aus Sicherheitsgründen können Schwangere sowie Kinder unter 1,20 m Größe nicht befördert werden. Nach oben gibt es altersbedingt keine feste Grenze, denn hier ist die individuelle Fitness entscheidend.
15. Die Beförderung kann verweigert werden, wenn der Verdacht auf übermäßigen Alkoholgenuss vor der Fahrt vorliegt - der bezahlte Fahrschein verfällt in diesem Fall ersatzlos.
16. Kleiden Sie sich bitte so, als wollten Sie bei gleicher Jahreszeit eine Wanderung unternehmen. Unbedingt erforderlich ist festes, absatzloses Schuhwerk.
17. Filmen und Fotografieren ist erlaubt, für Kameras, Brillen und Videogeräte können wir jedoch keine Haftung übernehmen. Bei Mitnahme ist der Fahrgast selbst für die sichere Verwahrung während der gesamten Ballonfahrt, einschließlich Aufrüstung, Start und Landung sowie den Autofahrten zum Startplatz und vom Landeplatz zurück zum Treffpunkt, verantwortlich.
18. Bei den Startvorbereitungen, beim Start selbst, während der Ballonfahrt und insbesondere bei der Landung wird Ihnen der Ballonführer für Ihr ganz persönliches Verhalten Anweisungen erteilen. Allen Anweisungen des Ballonführers muss im Interesse eines reibungslosen und sicheren Fahrtverlaufs Folge geleistet werden.
19. Bitte beachten Sie, dass im Verfolgerfahrzeug bei der Rückfahrt vom Landeort nur die Balloninsassen Platz finden. Freunde, Bekannte oder Familienangehörige können aber gern im eigenen Fahrzeug folgen.
20. In Ausnahmefällen, oder bei größeren Gruppen, können bei Bedarf durch Partner-Unternehmen eingesetzt werden, die die gleichen rechtlichen Vorraussetzungen des Luftfahrt-Gesetzes (§ 20 Luft VG) erfüllen. Die Haftung übernimmt in diesem Falle das eingesetzte Luftfahrtunternehmen. Die Haftung des Luftfrachtführers richtet sich nach den bestehenden Luftfahrtgesetzen..
21. Schadensfälle und Verletzungen sind dem Piloten oder dem durchführenden Luftfahrtunternehmen unverzüglich mitzuteilen.
22. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Traunstein.
23. Sofern eine Bestimmung dieser Geschäfts- und Beförderungsbedingungen unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
24. Bei Unklarheiten dieser Bestimmungen, bitten wir Sie uns vorab zu kontaktieren.
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